Service für Erben: Die Info-Hotline des BLB
Sie haben die Fragen, wir haben die Antworten. Die zentrale Info-Hotline des BLB steht insbesondere jenen Erben von Bodenreformland zur Verfügung, die vor der Verjährungsfrist am 2. Oktober 2000 weder eine Auflassungserklärung zugunsten des Landes Brandenburg abgegeben haben noch dazu rechtskräftig verurteilt wurden. Es handelt sich bei dieser Personengruppe also in aller Regel um Erben, die dem Land bislang unbekannt sind.
Wir werden ihr Anliegen entgegennehmen und Hinweise zum weiteren Verfahren geben, mit dem diese Personen zu einem Grundbucheintrag gelangen können. Dafür steht uns ein Informationssystem zu sämtlichen Bodenreformgrundstücken zur Verfügung, für die das Land als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Damit können wir ratsuchenden Bürgern sehr schnell eine erste Auskunft dazu geben, ob das betreffende Grundstück von dem BGH-Urteil betroffen sein könnte.
Sie erreichen unsere Service-Hotline unter den Telefonnummern:
0331 / 58181-381
0331 / 58181-382
0331 / 58181-383
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
So geht es schnell:
Damit wir Ihnen umgehend eine Auskunft geben können, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:
- Liegenschaftsbezeichnung
- Erbschein
- wenn möglich: Grundbuchauszug
Weitere Informationen: Finanzminister Rainer Speer zu den Konsequenzen aus dem Urteil des BGH


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